Verkehrsrecht

 
Am häufigsten wird der Begriff Verkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht verwendet. Das Straßenverkehrsrecht ist der Oberbegriff für sämtliche rechtlichen Belange rund um den Straßenverkehr. Es umfasst das Verkehrszivilrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Fahrerlaubnisrecht.

Das zivile Straßenverkehrsrecht umfasst u. a. Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld o. ä.

Das Gesetz der Ordnungswidrigkeiten ahndet Verstöße wie z. B. das Falschparken oder das zu schnelle Fahren. Hierfür ist als Sanktion ein Bußgeld vorgesehen. Bei einigen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Das Straßenverkehrsrecht umfasst auch den Bereich des Verkehrsstrafrechts. Hier werden besonders schwerwiegende Verkehrsmissachtungen mit einer Strafe geahndet, wie z. B. bei der Trunkenheit im Verkehr oder bei dem weithin als Verkehrsunfallflucht bekannten unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Schließlich umfasst das Verkehrsrecht auch das Fahrerlaubnisrecht. In Deutschland wird hier zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein differenziert. Der Führerschein ist lediglich das Dokument der amtlichen Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Die Fahrerlaubnis hingegen ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen.


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Jürgen Kösters

 
 
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