Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können. Dies reicht von der rechtlichen Aufarbeitung von Verkehrsunfällen über Angelegenheiten rund um den Führerschein bis hin zur Verteidigung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei umfasst das Verkehrsrecht sowohl zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegenüber Unfallverursachern oder Versicherungen, als auch strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei Verkehrsverstößen.


Wir stehen Ihnen bei Konflikten mit Behörden, Versicherungen oder anderen Verkehrsteilnehmern kompetent zur Seite.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Verkehrsrecht:

Wir unterstützen Sie umfassend nach einem Verkehrsunfall – von der Schadensaufnahme über die Kommunikation mit Versicherungen bis hin zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. So sorgen wir dafür, dass Sie finanziell angemessen entschädigt werden und Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt bleiben.

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Ihnen ein Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister drohen. Dabei prüfen wir den zugrundeliegenden Bescheid sorgfältig auf Fehler und vertreten Ihre Interessen, um die Sanktionen zu vermeiden oder zu mildern.

Wir stehen Ihnen in Verfahren wegen Verkehrsdelikten, wie etwa beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, rechtlich bei und verteidigen Ihre Interessen umfassend.

Wir betreuen vertreten Sie in allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis – von der Antragstellung über Entzug und Sperrfristen bis hin zur Vorbereitung und Begleitung bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet: