Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern auf staatliche Unterstützung und soziale Absicherung. Es umfasst unter anderem Leistungen wie Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld, Grundsicherung sowie Hilfen für Menschen mit Behinderung. Ziel des Sozialrechts ist es, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und individuelle Lebenssituationen abzusichern – gerade dann, wenn Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter oder andere Umstände zu finanziellen oder persönlichen Belastungen führen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu kennen, durchzusetzen und sich erfolgreich gegenüber Behörden und Versicherungsträgern zu behaupten.
Zu unserem Leistungsspektrum zählen insbesondere die folgenden Bereiche:
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, unterstützen Sie beim Antrag und prüfen Bescheide auf ihre Richtigkeit. Falls Leistungen zu Unrecht abgelehnt oder gekürzt werden, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durch.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Wohngeld, prüfen die Berechnung durch die Behörde und legen bei fehlerhaften Bescheiden Widerspruch ein. So stellen wir sicher, dass Sie die Ihnen zustehende finanzielle Unterstützung für Ihre Wohnkosten erhalten.
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Kindergeld und Kinderzuschlag, unterstützen bei der Antragstellung und prüfen ablehnende Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit. So sorgen wir dafür, dass Sie die vorgesehenen Leistungen für die finanzielle Absicherung Ihrer Familie erhalten.
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Elterngeld, unterstützen bei der Wahl der passenden Bezugsvariante und begleiten Sie bei der Antragstellung. Bei fehlerhaften oder ablehnenden Bescheiden setzen wir Ihre Rechte konsequent gegenüber den zuständigen Stellen durch.
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG und unterstützen Sie bei der korrekten und vollständigen Antragstellung. Im Falle einer Ablehnung oder unzureichenden Förderhöhe vertreten wir Ihre Interessen, um sicherzustellen, dass Ihnen die gesetzlich zustehenden Leistungen gewährt werden.
Wir unterstützen Sie kompetent bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft, etwa bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Verletztengeld oder Verletztenrente. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Berufsgenossenschaft und setzen Ihre Ansprüche umfassend durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Krankengeld und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie bei der Prüfung von Bescheiden. Sollten Leistungen verweigert oder gekürzt werden, setzen wir Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse konsequent durch.
Wir beraten Sie zu Ansprüchen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII). Dabei unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, prüfen Bescheide sorgfältig und setzen uns dafür ein, dass Ihnen die zustehenden Leistungen gewährt werden.
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und begleiten Sie bei der Antragstellung sowie bei Widerspruchs- und Klageverfahren. Im Falle einer Schwerbehinderung unterstützen wir Sie bei der Anerkennung eines Schwerbehindertenstatus, wobei wir auch den Grad der Behinderung und die Zuerkennung von Merkzeichen berücksichtigen, damit Sie alle Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und besonderen Rechte erhalten.
Wir beraten Sie bei der Beantragung oder Änderung eines Pflegegrades und unterstützen Sie im Umgang mit den Pflegekassen. Falls Ihr Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig bewertet wird, vertreten wir Ihre Interessen, damit Sie die notwendige Pflege- und Unterstützungsleistung erhalten.