Sozialrecht

 

Im Laufe seines Lebens kommt ein jeder Bürger mit dem Sozialrecht in Berührung. Dies beginnt in jungen Jahren mit Kindergeld oder BAföG-Leistungen, im Erwerbsleben mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld, im Alter dann mit der Rente, vielleicht auch mit Pflegeleistungen oder Bestattungskosten.


Hier beraten und vertreten wir Sie von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Tätig sind wir insbesondere auf den folgenden Gebieten:


  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • BAföG-Leistungen
  • Leistungen nach dem SGB-II (Hartz IV)
  • Leistungen nach dem SGB-III (etwa Arbeitslosengeld I)
  • Krankengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung sowie Merkzeichen)
  • Elterngeld
  • Grundsicherungsleistungen (SGB-XII).


Ansprechpartner:

Jürgen Kösters
 
 
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