Notariat
Notare sind unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen. Dabei sind Notare nicht Vertreter einer einzelnen Partei, sondern beraten und unterstützen alle Beteiligten, um ausgewogene Lösungen zu finden. In unserer Kanzlei stehen Ihnen zwei erfahrene Notare zur Verfügung, die sämtliche notariellen Leistungen mit höchster Sorgfalt, Neutralität und Präzision umzusetzen. Dabei arbeiten wir gerne mit externen Beratern, bspw. Steuerberatern, Unternehmensberatern und Banken, zusammen.
Schwerpunkte im Grundstücksrecht:
Unsere Notare begleiten Sie bei sämtlichen rechtlichen Schritten eines Grundstückskaufes – von der Prüfung der Ausgangslage bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung. Dazu gehören die Einsicht ins Grundbuch, die Klärung offener Fragen, die Erstellung eines Kaufvertrages sowie die ausführliche Erläuterung des Vertragsinhalts bei der Beurkundung. Im Anschluss kümmern wir uns um die vollständige Vertragsabwicklung, einschließlich der Eintragung der Auflassungsvormerkung, der Einholung erforderlicher Genehmigungen, der Überwachung der Kaufpreiszahlung und der Veranlassung der Grundbuchumschreibung. Unser Ziel ist es, den Ablauf für beide Vertragsparteien transparent und zügig zu gestalten.
Bauträgerverträge sind besonders komplex, da sie sowohl Elemente des Grundstückskaufs als auch des Werkvertragsrechts enthalten und zahlreiche gesetzliche Schutzvorschriften berücksichtigen müssen. Wir begleiten sowohl Käufer als auch Bauträger von der Vertragsgestaltung bis zur Eigentumsumschreibung. Als Notare prüfen und erläutern wir den Vertrag umfassend, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben – insbesondere nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – eingehalten werden.
Als Notare beurkunden wir die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, die in der Regel zur Absicherung von Darlehen dienen. Wir entwerfen die erforderlichen Urkunden, erläutern die rechtlichen Folgen und veranlassen die Eintragung im Grundbuch. Solche Sicherheiten sind häufig Voraussetzung für die Finanzierung eines Grundstücks- oder Immobilienkaufs. Dabei achten wir auf eine klare und ausgewogene Gestaltung der Sicherungsabreden, um die Interessen aller Beteiligten – sowohl von Darlehensgebern als auch Darlehensnehmern – zu wahren.
Wir übernehmen die notarielle Beurkundung und veranlassen die Eintragung von Dienstbarkeiten, die bestimmte Nutzungsrechte an Grundstücken einräumen – wie Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte. Dabei gewährleisten wir eine rechtssichere Gestaltung und veranlassen die Eintragung ins Grundbuch. So werden die Rechte dauerhaft gesichert und für alle Beteiligten transparent dokumentiert.
Das Wohnrecht erlaubt einer Person, lebenslang oder befristet in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es ist persönlich und endet in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Das Erbbaurecht hingegen berechtigt zur langfristigen Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks, welches aber im Eigentum eines Dritten steht und bleibt. Es ist übertragbar und vererbbar. Wir sorgen für eine rechtssichere Beurkundung und Eintragung dieser Rechte, damit Ihre Interessen umfassend geschützt sind.
Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum an einem Gebäude. Sie regelt die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums in einzelne Sondereigentumseinheiten und definiert die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung, Erstellung und notarielle Beurkundung der Teilungserklärung und unterstützen Sie dabei, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
Schwerpunkte in der Rechtsvorsorge:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln darf. Wir beraten Sie umfassend zur Gestaltung der Vollmacht und sorgen für eine rechtssichere Ausformulierung, damit Ihre Wünsche im Ernstfall wirksam umgesetzt werden.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung, damit Ihre Vorstellungen verbindlich berücksichtigt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung als Betreuer für Sie eingesetzt werden soll. Wir beraten Sie zur richtigen Gestaltung, um sicherzustellen, dass eine vertrauenswürdige Person Ihre Angelegenheiten im Sinne Ihres Willens regelt.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit oder ihres Todes festlegen, wer das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Wir unterstützen Sie bei der klaren und rechtssicheren Formulierung, um den Schutz und das Wohl Ihrer Kinder bestmöglich sicherzustellen.
Schwerpunkte im Erbrecht:
Ein Testament ermöglicht es, die eigene Vermögensnachfolge individuell zu regeln und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigt und gleichzeitig rechtliche Fallstricke vermeidet. Dabei beraten wir zu Pflichtteilsansprüchen und besonderen Regelungen für einzelne Vermögenswerte. Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille klar, verbindlich und rechtlich wirksam festgehalten wird.
Ehegattentestamente bieten Ehepaaren die Möglichkeit, in einer gemeinsamen Verfügung den Nachlass zu regeln und den überlebenden Partner abzusichern. Wir erläutern Ihnen die unterschiedlichen Gestaltungsformen – etwa das Berliner Testament – und deren Auswirkungen, auch im Hinblick auf Pflichtteilsrechte und steuerliche Konsequenzen. Ziel ist eine ausgewogene und wirtschaftlich sinnvolle Regelung, die sowohl den länger lebenden Ehepartner schützt als auch die Interessen der künftigen Erben wahrt.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Gestaltung von Bedürftigentestamenten und sog. Behindertentestamenten, um das Erbe im Sinne des Erblassers zu sichern und die Versorgung von Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir sowohl erbrechtliche als auch sozialrechtliche Aspekte, um zu verhindern, dass das geerbte Vermögen vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet wird. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die den langfristigen Nutzen für die begünstigte Person sicherstellen, und sorgen durch die notarielle Beurkundung für rechtliche Wirksamkeit und Klarheit.
Ein Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, mit dem zwei oder mehr Personen verbindliche Vereinbarungen über die Vermögensnachfolge treffen. Im Unterschied zum Testament handelt es sich dabei um eine Vereinbarung, die nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden kann. Erbverträge werden häufig genutzt, um klare und rechtlich verbindliche Regelungen zwischen Erblassern und Erben zu schaffen, etwa zur Absicherung des Ehepartners oder zur Gestaltung der Nachfolge in Familienunternehmen.
Schwerpunkte im Familienrecht:
Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die individuelle Regelungen zu vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten während der Ehe und im Falle einer Scheidung trifft. Als Notare gestalten und beurkunden wir Ihren Ehevertrag individuell und rechtssicher, um die rechtlichen Folgen der Ehe, insbesondere bezüglich Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich, klar zu regeln und Konflikte zu vermeiden, maßgeschneidert auf Ihre persönliche Situation.
Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln einvernehmlich die rechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung, wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorge- oder Umgangsrecht. Als Notare begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung dieser Vereinbarungen, um Ihre Interessen verbindlich festzuhalten.
Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht:
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert eine sorgfältige rechtliche Gestaltung und verbindliche notarielle Beurkundung. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform, erstellen die notwendigen Verträge und begleiten die Gründung rechtlich einwandfrei – von der GmbH bis zur AG.
Gesellschaftsverträge und Satzungen legen die rechtlichen Grundlagen sowie die internen Strukturen und Regelungen einer Gesellschaft fest. Wir übernehmen die rechtliche Prüfung, Erstellung und notarielle Beurkundung dieser Dokumente und sorgen dafür, dass sie individuell auf die Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten sind.
Änderungen der Satzung sowie die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfordern meist eine notarielle Beurkundung und sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Maßnahmen, um eine rechtskonforme und wirtschaftlich sinnvolle Anpassung Ihrer Gesellschaft sicherzustellen.
Die Eintragung und Aktualisierung von Gesellschaften im Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben und erfordert eine präzise notarielle Begleitung. Wir übernehmen die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Handelsregisteranmeldungen, um eine rechtskonforme und fristgerechte Eintragung sicherzustellen.
Die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen und bedarf einer ordnungsgemäßen Anmeldung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen, um eine korrekte und fristgerechte Aktualisierung sicherzustellen.
Die Umwandlung von Gesellschaften, etwa Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechsel, erfolgt nach den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung sowie notarielle Beurkundung. Wir begleiten Sie umfassend bei der Planung und Durchführung der Umwandlungsvorgänge, um eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung sicherzustellen.