Bau- und Architektenrecht

 

Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau tätigen Unternehmen und den Bauherrn. Wir bieten hier eine umfassende Beratung an:


  • Überprüfung und Gestaltung von BGB- und VOB-Verträgen
  • Baubegleitende Beratung (Behinderung, Mängel, Verzug, Abnahme)
  • Absicherung der Werklohnforderung durch Bauhandwerkersicherheit oder Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Vermittlung von Privatsachverständigen
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Wir arbeiten dabei eng mit mehreren Kreishandwerkerschaften zusammen und bieten dort im Rahmen des Weiterbildungsprogramms auch Baurechtsseminare für Handwerksbetriebe an. Die Seminare können selbstverständlich auch als Betriebsseminare einzeln gebucht werden.


Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Wir bieten Ihnen hier eine umfassende Beratung in den Bereichen:


  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenhaftungsrecht



Ansprechpartner:

Dr. Kathrin Jansen

Matthias Jansen

Robert Burmeister

 
 
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