Das private Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau tätigen Unternehmen und den Bauherrn. Wir bieten hier eine umfassende Beratung an:
- Überprüfung und Gestaltung von BGB- und VOB-Verträgen
- Baubegleitende Beratung (Behinderung, Mängel, Verzug, Abnahme)
- Absicherung der Werklohnforderung durch Bauhandwerkersicherheit oder Bauhandwerkersicherungshypothek
- Vermittlung von Privatsachverständigen
- Durchführung selbständiger Beweisverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Wir bieten Ihnen hier eine umfassende Beratung in den Bereichen:
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftungsrecht
Ansprechpartner:
Dr. Kathrin Jansen