Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht bildet einen der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei. Es umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau tätigen Unternehmen und dem Bauherrn. Es richtet sich grundsätzlich nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) in welchem das Werkvertragsrecht und seit dem 01.01.2018 auch das Bauvertragsrecht und das Verbraucherbauvertragsrecht geregelt sind. Darüber hinaus kann auch die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) in den Vertrag mit einbezogen sein.


Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben – von der Vertragsgestaltung über die Begleitung während der Bauphase bis hin zur Klärung von Mängel- und Haftungsfragen. Dabei vertreten wir sowohl die am Bau tätigen Unternehmen als auch private und gewerbliche Bauherren. 

Unsere Leistungen für am Bau tätigen Unternehmen:

Wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen und Leistungsbeschreibungen, um den bauvertraglich geschuldeten Erfolg von Anfang an möglichst eindeutig zu definieren.

Wir begleiten Unternehmen im Baugewerbe kompetent und engagiert bei der Abnahme von Bauprojekten. Dabei prüfen wir Abnahmeprotokolle, formulieren angemessene Vorbehalte und beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.

Wir vertreten Ihre Interessen bei der Geltendmachung von Werklohnansprüchen – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Darüber hinaus erarbeiten wir für Sie präzise Nachtragsvereinbarungen, um zusätzliche Leistungen, geänderte Ausführungen oder Mehrkosten wirksam und im Einklang mit den vertraglichen sowie gesetzlichen Vorgaben geltend zu machen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Stadien der Vertragsabwicklung, insb. beim Auftreten von Ablaufstörungen und zur Begrenzung von Haftungsfällen im laufenden Projekt.

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Mängelrechte und -ansprüche. Dabei prüfen wir die Vorwürfe sorgfältig, entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Unsere Leistungen für gewerbliche Bauherren:

Wir überprüfen Bau- und Architektenverträge sorgfältig und beraten Sie zu geeigneten Maßnahmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen und das Bauvorhaben auf eine solide Grundlage zu stellen. Gerne prüfen wir auch die rechtlichen Aspekte der Ihnen vorgelegten Angebote der am Bau tätigen Unternehmen.

Die Abnahme ist der formelle Übergang der Bauleistung vom Unternehmer auf den Bauherren. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass das Werk grundsätzlich vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Rechte Sie sich im Rahmen der Abnahme vorbehalten sollten.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Rechnungen und vertreten Ihre Interessen bei der Abwehr unberechtigter Mehrkostenforderungen, um finanzielle Risiken für Ihr Bauvorhaben zu minimieren und eine faire Abrechnung sicherzustellen.

Wir beraten Sie bei der Durchsetzung ihrer Mängelrechte – von der Mängelanzeige bis zu Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. Zudem unterstützen wir bei der Beweissicherung und beraten zur Einholung privater Sachverständigengutachten, um bestehende Ansprüche fundiert und effektiv durchzusetzen.

Unsere Leistungen für private Bauherren:

Wir prüfen die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe, insbesondere im Hinblick darauf, ob ein Verbraucherbauvertrag vorliegt und die dort vorgesehenen Verbraucherschutzregelungen eingehalten sind.

Die Abnahme ist der formelle Übergang der Bauleistung vom Unternehmer auf den Bauherren. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass das Werk grundsätzlich vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Wir begleiten Sie bei der Abnahme Ihres Bauvorhabens und beraten Sie dazu, welche Rechte Sie sich im Rahmen der Abnahme vorbehalten sollten.

Wir überprüfen die Ihnen vorgelegten Rechnungen auf Zulässigkeit. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen weisen wir für Sie zurück, um Ihre finanziellen Interessen zu schützen.

Wir begleiten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Mangelrechte – beginnend mit der formgerechten Mangelanzeige bis hin zur Durchsetzung von Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. Zudem beraten wir Sie zur Beweissicherung und zur Einholung privater Sachverständigengutachten, um Ihre Ansprüche zielgerichtet und auf einer belastbaren Grundlage durchzusetzen.

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet: