Kaufrecht

Ob Autokauf, Maschinenlieferung, Online-Shopping oder gewerblicher Großhandel – das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Wir vertreten Sie als Käufer oder Verkäufer in allen Phasen des Kaufvertrags.

Für Käufer:

Wir prüfen, ob ein Mangel vorliegt, und helfen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz).

Unterstützung bei Rückgabe des Kaufgegenstands und Rückzahlung des Kaufpreises.

Rechtssicherheit beim Widerruf, bei verspäteter Lieferung oder Problemen mit Plattformen.

Für Verkäufer:

Wir entwerfen für Sie rechtssichere Kaufverträge inklusive Eigentumsvorbehalt, Gewährleistungsausschluss und branchenspezifischer Besonderheiten.

Wir prüfen den Sachverhalt und schützen Sie vor unbegründeten Ansprüchen.

Wir fordern ausstehende Kaufpreise effizient ein – außergerichtlich oder per Klage.

Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet: