Mietrecht

Im Bereich Mietrecht sind wir sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Hinblick auf gewerbliche Mietverhältnisse für Sie tätig. Dabei vertreten wir gleichermaßen Mieter und Vermieter.


Unsere Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

Für Vermieter:

Wir erstellen und prüfen Mietverträge, die Ihre Interessen als Vermieter umfassend berücksichtigen – privat und gewerblich.

Wir unterstützen Sie dabei, Mieterhöhungen rechtssicher durchzusetzen, indem wir die Voraussetzungen prüfen und die erforderlichen Schreiben erstellen.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, um Streitigkeiten mit Ihren Mietern zu vermeiden.

Wir prüfen geltend gemachte Mängelansprüche und wehren unberechtigte Forderungen von Mietern ab.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Aussprache von Kündigungen und vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung gegenüber dem Mieter – sei es wegen Mietrückständen, Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Räumungsverfahren.

Für Mieter:

Wir prüfen für Sie, ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Sollte die Erhöhung unwirksam oder zu hoch sein, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Vermieter und den Behörden.

Wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnung sorgfältig auf Fehler und Unstimmigkeiten. Bei unzulässigen oder zu hohen Forderungen setzen wir uns für eine Korrektur ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Vermieter.

Wir helfen Ihnen, Mängel rechtlich korrekt zu rügen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung einer angemessenen Mietminderung oder Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter.

Wir prüfen Kündigungen sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und setzen uns dafür ein, unberechtigte oder fehlerhafte Kündigungen abzuwehren.

Ihre Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet: