Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Individualarbeitsrecht. Hierzu gehören die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer macht häufig Lohnansprüche, Gehalt,
Urlaub, und andere Sozialleistungen geltend. Oft geht es um ungerechtfertigte Kündigungen, Abmahnungen oder das Aushandeln von Abfindungen. Die Beratung im Vorfeld solcher Maßnahmen ist geeignet, diese Streitigkeiten zu vermeiden.

Dem Arbeitgeber geht es meist um die Einforderung von Arbeitspflichten oder die Durchsetzung rechtmäßiger Kündigungen, mitunter auch im Klagewege. Insbesondere gegenüber Arbeitgebern ist der Anwalt hauptsächlich Berater. Er entwirft Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen.

Ansprechpartner:

Matthias Jansen

Bernhard Stockmann

 
 
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