Im Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Individualarbeitsrecht. Hierzu gehören die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer macht häufig Lohnansprüche, Gehalt, Urlaub, und andere
Sozialleistungen geltend. Oft geht es um ungerechtfertigte Kündigungen,
Abmahnungen oder das Aushandeln von Abfindungen. Die Beratung im
Vorfeld solcher Maßnahmen ist geeignet, diese Streitigkeiten zu
vermeiden.
Dem Arbeitgeber geht
es meist um die Einforderung von Arbeitspflichten oder die Durchsetzung
rechtmäßiger Kündigungen, mitunter auch im Klagewege. Insbesondere
gegenüber Arbeitgebern ist der Anwalt hauptsächlich Berater. Er entwirft
Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen.
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