Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen, die durch Verträge entstehen – sei es bei der Beauftragung von Dienstleistungen oder in geschäftlichen Kooperationen. Es bildet die Grundlage für viele alltägliche und unternehmerische Rechtsfragen.

Wir bieten Privatpersonen und Unternehmern fundierte rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts – präventiv und im Streitfall.

Für Privatpersonen:

Wir prüfen, ob Verträge rechtswirksam sind, versteckte Risiken enthalten oder Sie benachteiligen.

Wir helfen Ihnen bei mangelhaften Leistungen, Zahlungsverweigerung oder Terminproblemen. Wir setzen Ihre Rechte durch bei verspäteter Lieferung, nicht erbrachter Leistung oder Vertragsbruch. Wir erklären, wann und wie Sie sich rechtssicher von einem Vertrag lösen können.

Für Unternehmer:

Wir gestalten für Sie individuelle Verträge mit Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern – rechtssicher und wirtschaftlich durchdacht. Zur Vermeidung potentieller Streitigkeiten legen wir Wert auf klar geregelte Leistungspflichten, Zahlungsziele und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Wir sorgen für vertragliche Schutzmechanismen und klare Haftungsklauseln.

Wir begleiten Ihre Verhandlungen, prüfen Angebote und schützen Ihre Interessen. Dabei agieren wir – ganz nach Ihren Wünschen – entweder beratend im Hintergrund oder verhandeln aktiv für Sie mit der anderen Partei.

Wir helfen, Ihre rechtliche Position zu schützen – außergerichtlich und vor Gericht