Besonderes Augenmerk liegt im Familienrecht auf Fragen in den Bereichen:
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Ehescheidung
- Sorge- und Umgangsrecht
- Erarbeitung von Eheverträgen
- Beratung und Vertretung von getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten
- Regelungen anlässlich der Trennung nicht verheirateter Paare bzw. von Lebenspartnern
- Unterhaltsverpflichtung von Kindern ihren Eltern gegenüber
- Mediation
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