Familienrecht
Das Familienrecht betrifft die sensibelsten Bereiche des Lebens – die eigene Familie, eine partnerschaftliche Beziehung oder Ehe. Hier spielen nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Aspekte eine große Rolle. Genau deshalb ist es uns wichtig, Sie mit Fingerspitzengefühl, Klarheit und langjähriger Erfahrung zu unterstützen.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des Familienrechts. Ob es um die Fragestellungen eines Ehevertrages, Unterhalt, Sorgerecht oder die Vermögensaufteilung geht – wir stehen Ihnen verlässlich zur Seite.
Besonders im Falle einer Trennung legen wir Wert darauf, gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Vermeidung von Rosenkrieg zu entwickeln. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die Ihre Interessen wahren, aber auch für alle Beteiligten fair und tragfähig sind – gerade wenn Kinder betroffen sind. Sollten sich Streitigkeiten nicht vermeiden lassen, stehen wir in allen familiengerichtlichen Verfahren an Ihrer Seite.
Die wichtigsten Themenbereiche des Familienrechts:
Ein Ehevertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Ehepartner – sowohl während der Ehe als auch für den Fall einer Trennung.
Wir beraten Sie zu den Fragestellungen eines Ehevertrages, wie etwa Regelungen zum Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), Vereinbarungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich sowie Absicherung im Hinblick auf Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen
Im Falle einer Trennung beraten wir Sie bei der Erstellung von Trennungs- und Ehescheidungsfolgenverträgen, um Ihnen langwierige und belastende Streitigkeiten zu ersparen. Wir begleiten Sie kompetent bei Ihrer Scheidung und vertreten Sie selbstverständlich auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Im Falle einer Scheidung muss häufig Vermögen aufgeteilt werden. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs und der Sicherung von Vermögenswerten während der Trennungszeit. Ferner vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen.
Die Aufteilung von Rentenanwartschaften ist fester Bestandteil eines jeden Scheidungsverfahrens. Wir sorgen für Transparenz und Klarheit bei der Berechnung der auszugleichenden Rentenanwartschaften sowie der Prüfung individueller Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend bei der Gestaltung alternativer Lösungen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Eine Trennung oder Scheidung verändert nicht nur das persönliche Leben, sondern oft auch die finanzielle Situation erheblich. Der Ehegattenunterhalt spielt dabei eine entscheidende Rolle: Er soll sicherstellen, dass beide Partner auch nach dem Ende der Ehe ihre Lebensgrundlage wahren können. Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt besteht, berechnen die mögliche Höhe und beraten Sie zu besonderen Unterhaltsarten wie Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt oder Krankheitsunterhalt.
Nach einer Trennung stellen sich oft schwierige Fragen: Wer entscheidet über das Kind? Wo lebt es überwiegend? Wie wird der Kontakt zum anderen Elternteil gestaltet? Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei allen Fragen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zur Obhut. Unser Ziel ist es, einvernehmliche Lösungen zu finden, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und gleichzeitig Ihre Rechte wahren. Wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent auch vor Gericht – stets mit dem Bewusstsein, dass jede Entscheidung das Leben Ihres Kindes prägt.
Der Kindesunterhalt stellt sicher, dass Kinder auch nach einer Trennung finanziell gut versorgt sind. Oft herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wie hoch der Unterhalt ausfällt, wer zahlungspflichtig ist und wie lange die Pflicht besteht. Wir bieten Ihnen fundierte Beratung und vertreten Sie kompetent bei allen Fragen zum Kindesunterhalt – sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei der Abwehr überhöhter Forderungen. Dabei orientieren wir uns an der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien der Oberlandesgerichte, um eine faire und rechtssichere Berechnung zu gewährleisten.
Auch wenn sich Einkommens- oder Lebensverhältnisse ändern, unterstützen wir Sie bei der Anpassung bestehender Unterhaltstitel. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu erreichen, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird und zugleich Ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Das öffentlich-rechtliche Kostenbeitragsrecht regelt, wie Eltern die Kosten für staatlich geförderte Kinderbetreuung, wie Kita oder Ganztagsschule, tragen. Gerade bei getrenntlebenden Eltern kann es zu Fragen oder Konflikten über die Aufteilung kommen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte gegenüber dem Jugendamt durchzusetzen, die Kosten fair zu verteilen und bei Bedarf Widersprüche oder Anpassungen rechtssicher zu begleiten. So sorgen wir dafür, dass die finanzielle Verantwortung klar geregelt ist, ohne unnötige Konflikte zu erzeugen.
Paare können Ihre Beziehung auf unterschiedliche rechtliche Grundlagen stellen. Neben der Ehe gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie die nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war die rechtliche Form für gleichgeschlechtliche Paare, bevor die Ehe für alle eingeführt wurde. Sie bringt weitreichende Rechte und Pflichten mit sich – etwa beim Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Erbrecht. Auch heute bestehen viele Lebenspartnerschaften fort, können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft dagegen ist rechtlich nicht so stark ausgestaltet. Es bestehen keine automatischen Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Erbrecht. Dennoch können im Alltag – beispielsweise bei Immobilien, gemeinsamen Anschaffungen oder Kindern – erhebliche rechtliche Fragen auftreten.
Gerade im Trennungsfall oder bei Fragen zur Absicherung entstehen hier unterschiedliche rechtliche Konsequenzen, bei denen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung kompetent zur Seite stehen. Unser Ziel ist es, für Sie Klarheit und Sicherheit zu schaffen – egal, in welcher rechtlichen Form Ihre Partnerschaft besteht.