Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Bei ihrer Tätigkeit sind sie nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Dabei unterliegen Notare einer Vielzahl von Amtspflichten, insb. der Verpflichtung zur Neutralität und zur Verschwiegenheit.
Gegenstand unserer notariellen Tätigkeit sind insbesondere:
- Grundstücksrecht: Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Eintragung von Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Erbbaurechten, Teilungserklärungen nach WEG
- Rechtsvorsorge:
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Erbrecht: Testamente und
Erbverträge, insb. gemeinschaftliche Testamente und sog. Behindertentestamente
- Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsverträge und Satzungen, Handelsregisteranmeldungen, Umwandlungen von Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz
Gerne arbeiten wir bei Gestaltungsfragen nicht nur mit den Beteiligten selbst, sondern auch mit deren externen Beratern, insb. Steuerberatern, Unternehmensberatern und Banken zusammen.