Im Mietrecht erstreckt sich unsere Beratung auf die:
- Gestaltung neuer und Anpassung bestehender Mietverträge an das seit dem 01.09.2001 geltende (neue) Mietrecht
- Problemlösungen bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder Differenzen mit den Nachbarn
- Hilfe bei der Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche wegen Zahlung des Mietzinses oder bei Gewährleistungsansprüchen Beratung und Vertretung bei Kündigungen des Mieters/Vermieters, auch im Räumungsprozess
- Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.
Im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich unsere Beratung auf die:
- Rechtliche Unterstützung bei der Begründung von Wohnungseigentum sowie Gestaltung entsprechender Verträge (Teilungserklärung)
- Beratung und Hilfe bei Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Vertretung bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen der Eigentümergemeinschaft/dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter
- Beratung über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters sowie gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzansprüchen in Haftungsfällen
- Beratung bei Fragen zur Verwalterbestellung oder zu den Aufgaben/Befugnissen eines Verwalters sowie Erstellung von Verwalterverträgen
- Beratung und Überprüfung von Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftsplänen u. a.
- Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer, zum Beispiel wegen Wohngeldrückständen, ausstehender Sonderumlagen oder verweigerter Vorschussleistung
- Beratung und Anfechtung unwirksamer Beschlüsse der Eigentümerversammlung sowie Vertretung im Verfahren vor den Zivilgerichten.
Ansprechpartner:
Jürgen Kösters