Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Im Mietrecht erstreckt sich unsere Beratung auf die:


  • Gestaltung neuer und Anpassung bestehender Mietverträge an das seit dem 01.09.2001 geltende (neue) Mietrecht
  • Problemlösungen bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder Differenzen mit den Nachbarn
  • Hilfe bei der Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche wegen Zahlung des Mietzinses oder bei Gewährleistungsansprüchen Beratung und Vertretung bei Kündigungen des Mieters/Vermieters, auch im Räumungsprozess
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.



Im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich unsere Beratung auf die:

  • Rechtliche Unterstützung bei der Begründung von Wohnungseigentum sowie Gestaltung entsprechender Verträge (Teilungserklärung)
  • Beratung und Hilfe bei Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Vertretung bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen der Eigentümergemeinschaft/dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter
  • Beratung über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters sowie gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzansprüchen in Haftungsfällen
  • Beratung bei Fragen zur Verwalterbestellung oder zu den Aufgaben/Befugnissen eines Verwalters sowie Erstellung von Verwalterverträgen
  • Beratung und Überprüfung von Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftsplänen u. a.
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer, zum Beispiel wegen Wohngeldrückständen, ausstehender Sonderumlagen oder verweigerter Vorschussleistung
  • Beratung und Anfechtung unwirksamer Beschlüsse der Eigentümerversammlung sowie Vertretung im Verfahren vor den Zivilgerichten.


Ansprechpartner:

Jürgen Kösters
 
 
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